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   BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56   

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https://dejure.org/1956,4035
BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56 (https://dejure.org/1956,4035)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1956 - 1 StR 119/56 (https://dejure.org/1956,4035)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1956 - 1 StR 119/56 (https://dejure.org/1956,4035)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56
    Der Tatrichter muß in jedem der Fälle den Ursprung der Tat nach den äußeren Verhältnissen und inneren Beweggründen des Angeklagten erforschen, um feststellen zu können, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhte oder andere Ursachen hatte (RGSt 68, 149; 156; BGHSt 1, 94, 99 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH NJW 1953, 673 Nr. 16 u.a.).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56
    Der Tatrichter muß in jedem der Fälle den Ursprung der Tat nach den äußeren Verhältnissen und inneren Beweggründen des Angeklagten erforschen, um feststellen zu können, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhte oder andere Ursachen hatte (RGSt 68, 149; 156; BGHSt 1, 94, 99 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH NJW 1953, 673 Nr. 16 u.a.).
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56
    Auch wenn man mit der Strafkammer davon ausgeht, der Angeklagte sei als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu beurteilen, so werden Vergehen, die er unter den Voraussetzungen des § 20 a StGB begangen hat, nicht zu Verbrechen, sie bleiben vielmehr Vergehen (BGHSt 4, 226).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56
    Der Tatrichter muß in jedem der Fälle den Ursprung der Tat nach den äußeren Verhältnissen und inneren Beweggründen des Angeklagten erforschen, um feststellen zu können, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhte oder andere Ursachen hatte (RGSt 68, 149; 156; BGHSt 1, 94, 99 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH NJW 1953, 673 Nr. 16 u.a.).
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - 1 StR 119/56
    Da der Angeklagte die erste auf diese Verurteilung folgende Straftat erst im Frühjahr 1948 begangen hat, ist eine Aufklärung in dieser Beziehung erforderlich (§ 20 a Abs. 3 StGB; BGHSt 7, 160).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 415/58

    Rechtsmittel

    Daß sie zahlreich und großenteils einschlägig sind, erübrigt eine solche Darlegung ebensowenig wie der Umstand, daß die letzten (als zweite Hangtat gewürdigten), schon früher zur Beurteilung des Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrechers und zur Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen ihn führten (BGH 1 StR 119/56 vom 15. Mai 1956).
  • BGH, 23.06.1959 - 1 StR 281/59

    Rechtsmittel

    Mögen auch all diese Tatsachen noch so sehr für die Eigenschaft des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sprechen, so durfte sich die Strafkammer trotzdem (vgl. u.a. RGSt 68, 174; BGH 1 StR 119/56 von 15. Mai 1956; 1 StR 197/57 von 7. Juni 1957) nicht damit begnügen; die den Urteilen seit 1935 - 24. Juli 1935.27. September 1939., 22. Januar 1946 (Urteil des amerikanischen Militärgerichts), 28. November 1951 und 9. Oktober 1953 - zugrunde liegenden Straftaten nur den äußeren Sachverhalte nach darzustellen; sie mußte vielmehr ausdrücklich die mindestens zwei Straftaten bezeichnen, die sie als Symptomtaten verwendete, und in dem oben dargelegten Umfange, vor allem also auch unter Feststellung der jeweiligen inneren Beweggründe des Angeklagten, darlegen, inwieweit die Taten demselben verbrecherischen Hang entsprangen wie der neu abgeurteilte Betrugskomplex.
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